Gastaufnahmevertrag1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen,
sobald das Zimmer bestellt und zugesagt - gleichgültig ob mündlich ,
schriftlich oder per Email - oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war,
bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages
verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf
welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei
Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.( Gleichwertige Unterkunft oder den Zimmerpreis der bei der Buchung vereinbart wurde als ausgleich zu zahlen.)
4.a Der Gast ist verpflichtet, bei
Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder
betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten
Aufwendungen.
4.b Die Kosten für den Gast betragen bei Storno,
bzw. Nichtanreise:
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Übernachtung mit Frühstück 80 % |
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Übernachtung mit Halbpension 70 % |
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Übernachtung mit Vollpension 60 % |
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Bei reiner Übernachtung (betrifft Ferienwohnungen, -häuser,
Appartements) 90 % |
des vereinbarten Reisepreises.
4.c Bei vorzeitiger Abreise , ist der volle Buchungszeitraum zu bezahlen.
5.a Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben
gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu
vergeban, um Ausfälle zu vermeiden.
5.b Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat
der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu
bezahlen.
6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Das
Zimmer muss am Abreisetag bis 10 Uhr geräumt sein.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Miesbach
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt !